An der Kleinbahn 16
26789 Leer

0491 / 7 11 63
Reuter-pflege@gmx.de

Mo - Fr 8:30 - 13:30

Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro je Stunde. Anlässlich der laufenden Debatte zur Höhe des Mindestlohns sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Mittwoch in Berlin:

„Die Mindestlohnkommission berät in diesem Jahr über die nächste Erhöhung. Die Gewerkschaften wollen einen armutsfesten Mindestlohn, der zum Leben reicht. Die in der Debatte genannte Richtgröße von 12 Euro entspricht aktuell ca. 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigung. Da die Arbeitgeber in der Kommission eine Erhöhung hin zu einem armutsfesten Mindestlohn ablehnen, muss die Politik handeln und das Niveau anpassen. Das Mindestlohngesetz wird in diesem Jahr evaluiert, das sollten die politischen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg entsprechend nutzen. Für weitere, künftige Erhöhungen wäre dann wieder die Mindestlohnkommission verantwortlich.

Der Mindestlohn ist aber nur die unterste Haltelinie, unter der kein Lohn in Deutschland gezahlt werden darf. Die Gewerkschaften wollen zuallererst Gute Arbeit und gute Löhne – und die gibt es nur mit Tarifverträgen. Der Staat als größter Auftraggeber kann und sollte mit Tariftreuegesetzen dafür sorgen, dass seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können.“

Beim Mindestlohn gebe es laut Körzell immer noch millionenfach Betrügereien auf Arbeitgeberseite. „Das Potential an kriminellen Arbeitgebern ist enorm. Deshalb müssen die Kontrollen – auch zum Schutz der ehrlichen Arbeitgeber – verstärkt werden. Notwendig sind mehr verdachtsunabhängige Stichproben durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Beschäftigten sollten ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der FKS melden. Dafür braucht die beim Zoll angesiedelte Behörde (FKS) aber deutlich mehr Personal. Der geplante Stellenaufwuchs muss schnell realisiert werden.“

Hintergrund:

Die Mindestlohnkommission besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern: dem Vorsitzenden der Kommission und je drei Vertreter*Innen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber, sowie aus zwei nicht stimmberechtigten wissenschaftlichen Mitgliedern. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt. Im Juni 2018 hatte die Kommission empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen. 2019 galten 9,19 Euro, seit 1. Januar dieses Jahres 9,35 Euro Mindestlohn. Die Mindestlohnkommission wird Mitte 2020 eine Empfehlung für die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1.1.2021 aussprechen. Sofern die Bundesregierung dieser Empfehlung zustimmt und sie per entsprechender Verordnung umsetzt, wird diese Empfehlung dann der neue gesetzliche Mindestlohn ab 2021.


Stellenanzeige:

Blogger und Anzeigenberater gesucht (m/w/d).

Der LeserECHO-Verlag sucht bundesweit medienpolitisch interessierte Personen, die an dem Medienprojekt Crossmedia 3.0″ mitwirken möchten.

Neben interessanten Verdienstmöglichkeiten warten noch zahlreiche Vorzüge auf Sie. Einstiegs- und Förderprogramme ( müssen nicht zurückgezahlt werden ), kostenlose Schulungen, Akkreditierung zu zahlreichen Veranstaltungen ( Presseausweis wird zur Verfügung gestellt ). Sonderrabatte auf Dienstwagen und Smartphones sind ebenfalls für Medienberater selbstverständlich. 

Der LeserECHO-Verlag arbeitet auch Quereinsteiger ein. Ob haupt- oder nebenberuflich – wir planen mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Medienkarriere. In unserem Verlag arbeiten wir auch mit vielen Kommunalpolitikern zusammen, die sich als Bindeglied zwischen Amt und Bevölkerung sehen. Über ein eigenes Stadt/Stadtteil- oder Gemeindeportal können Sie Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger über wichtige regionale und überregionale Themen  informieren. Speziell für Kommunalpolitiker hat der LeserECHO-Verlag spezielle Schulungen aufgelegt.

Über uns

Das LeserECHO erscheint monatlich zum Monatsende im halben Berliner Format. Mit Veranstaltungstipps, Kochrezepten, Kinderseiten, Kreuzworträtseln, Bildersuchspielen, Horoskopen und einer regionalen- und überregionalen Berichterstattung  bereichert das LeserECHO die Medienlandschaft. Tagesaktuelle Meldungen erscheinen in unseren Stadt- und Gemeindeportalen.

Das LeserECHO Lizenzsystem bietet Bloggern, Anzeigenberatern sowie Quereinsteigern einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Medienwelt. Ob Print- oder Online-Medien, der LeserECHO-Verlag bietet seinen Lizenznehmern ein schlüsselfertiges Konzept. Von der gestalteten Werbemail bis hin zum fertigen Stadtportal.

Partner des LeserECHO-Verlages können eine Vielzahl von Modulen nutzen. Verschiedene Online- oder Printmedien sowie das langjährig erworbene know-how sowie  stehen Partnern des LeserECHO-Verlages uneingeschränkt zur Verfügung.

Lernen Sie mit uns die Medienwelt neu kennen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die guten Verdienstmöglichkeiten und den unzähligen Karrierechancen.

Über Sie

Sie sind in Ihrer Stadt oder in Ihrem  Landkreis gut vernetzt und verfügen über eine hohe Motivation etwas zu bewegen, sind zuverlässig und haben Verkaufsgeschick. Sie haben ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift.

Kontaktaufnahme: info@leserecho.de

Der Beitrag Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro erschien zuerst auf LeserEcho.